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Corona-Steuerhilfe: Wie SAP Systeme an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden

Mit Änderung der Umsatzsteuersätze durch das erste und zweite Corona-Steuerhilfegesetz sind in SAP Systemen verschiedene Anpassungen vorzunehmen - im Bereich der Finanzbuchhaltung, der Materialwirtschaft und des Vertriebes.

Corona-Steuerhilfe: Wie SAP Systeme an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden

Rechtliche Ausgangslage

Bundestag und Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland sind heute zusammengekommen, um ein umfangreiches Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Nachdem der Bundestag am Vormittag dieses sogenannte "zweite Corona-Steuerhilfegesetz" abschließend beraten und verabschiedet hat ist es heute Nachmittag Thema in der Länderkammer. Das Paket beinhaltet einen einmaligen Kinderbonus sowie Änderungen am Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, dem steuerlichen Verlustrücktrag, der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen und der steuerlichen Forschungszulage. Kernelement ist jedoch die vorübergehende Senkung der Mehrwert- und Umsatzsteuer ab Juli 2020, von der die Bundesregierung sich eine Ankurbelung von Konsum und Wirtschaft erhofft und auf deren Umsetzung in SAP Systemen hier nun eingegangen wird.

Im Einzelnen:

  • Durch das erste Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 von 19 % auf 7 % reduziert (Getränke sind hierbei ausgenommen).
  • Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz soll der allgemeine Umsatzsteuersatz für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % reduziert werden.

Umsetzung in SAP FI

Schritt 1: Steuerkennzeichen

Prozentsätze in bestehenden und bereits genutzten Steuerkennzeichen dürfen grundsätzlich nicht verändert werden.

Auf Basis der momentan vorliegenden Informationen können die „alten“ 16 % Steuerkennzeichen wiederverwendet werden, soweit diese noch im SAP System vorhanden sind. Für den neuen ermäßigten Steuersatz von 5 % sind neue Steuer­kennzeichen anzulegen. Die neuen Kennzeichen werden am besten durch Kopie des (aktuellen) Kennzeichens in das neue Kennzeichen angelegt und danach Prozentsatz und Text angepasst sowie Kontenzuordnung ergänzt. Hierbei sind alle relevanten Fälle zu berücksichtigen (Ausgangssteuer, Vorsteuer, Erwerbssteuer ...).

Schritt 2: Anpassungsarbeiten

Bei einer „harten Verdrahtung“ von Sachkonten und Steuersätzen sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Eine Umstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht möglich, da in einer Übergangszeit sicher Rechnungen zu beiden Steuersätzen vorhanden sein werden. Daher empfiehlt es sich, die Sachkonten gezielt auf die relevanten Steuerkennzeichen einzuschränken. Hierbei hilft die Beschreibung aus dem SAP Hinweis 2362557. Die Pflege der Sachkontenstammsätze ist über die Massenpflege (MASS) möglich.

Ist das Kassenbuch im Einsatz, sind bei den Geschäftsvorfällen die Steuersätze auf änderbar zu stellen und dann mit dem richtigen Steuersatz zu buchen. Sollten Sie das Flag „Steuer änderbar“ nicht nutzen wollen, können Sie den Steuersatz auch hart im Geschäftsvorfall ändern. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass alle bereits vorhandenen Kassenbucheinträge auch gebucht worden sind. Sind Dauerbuchungsbelege im Einsatz, wäre der bisherige Dauerbuchungsbeleg zu beenden und ein neuer Dauerbuchungsurbeleg anzulegen. Beim Einsatz von FI-CA ist die Zuordnung der Steuerkennzeichen zum Steuerermittlungskennzeichen zeitabhängig zu pflegen.

Umsetzung in SAP MM

In der Materialwirtschaft müssen die Bestellungen geprüft werden. Hier können die Änderungen der Steuerkennzeichen in den Belegen bei den Aktivitäten in der Rechnungsprüfung (z.B. Transaktion MIRO) geändert werden.

SAP stellt aber auch zwei Reports zur Anpassung der Daten zur Verfügung:

  • Die Steuerkennzeichen in Einkaufsinfosätzen, Bestellungen, Kontrakten und Lieferplänen müssen angepasst werden. Die Einkaufsinfosätze können mit dem Report RM06IMWS aktualisiert werden.
  • Der Report RM06ENMW kann für die Anpassung von Bestellungen, Kontrakten und Lieferplänen genutzt werden.

In der Rechnungsprüfung sind evtl. die Vorschlagswerte der Steuerkennzeichen im Customizing auf die neuen Werte anzupassen (Transaktionen OMR2 und OBZT, siehe SAP Hinweis 336821).

Umsetzung in SAP SD

Über die Transaktion V/LD wählen Sie die Konditionsliste 14 (Steuern) aus. Über diese Liste ermitteln Sie ohne weitere Einschränkung der Selektion alle SD-Steuerkonditionssätze. In der Liste erkennen Sie alle Konditionssätze, in denen die betroffenen Steuerkennzeichen verwendet sind. Anschließend gehen Sie in Transaktion VK14 und legen die erforderlichen Konditionssätze (in der Regel die Konditionsart MWST) mit den ab Änderungsdatum gültigen Steuerkennzeichen und dem neuem Gültigkeitsbereich (Enddatum i.d.R. 31.12.9999) an. Bei einer temporären Steuersenkung (wie z.B. in Deutschland vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020) müsste das Enddatum entsprechend abgegrenzt werden.

Falls die Änderung des Fakturaplans nötig ist, beachten Sie bitte den Hinweis 938856.

Zentrale Hilfe zur Umsetzung der Änderungen bietet die SAP mit dem Hinweis 2934984, der die einzelnen notwendigen Systemaktivitäten beschreibt und erklärt, an welchen Stellen Änderungen notwendig sein könnten. In diesem Hinweis wird auch auf erforderliche Änderungen in anderen Bereichen eingegangen.

Falls Sie Fragen zu den erforderlichen Anpassungsarbeiten haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, können Sie sehr gerne auf uns zukommen.

Beatrix Böhm, SAP Senior-Beraterin Finanzwesen und Berechtigungen

+49 172 631 6153
bboehm@spirit21.com

Beatrix ist Beraterin und Projektleiterin in den Bereichen Finanz- und Berechtigungswesen sowie Information Lifecycle Management und Upgrade- und Greenfield+-Projekten.